Seit 13. Dezember 2014 sind bestimmte Angaben auf den Etiketten im Einzelhandel von Fischprodukten aus Fang oder Zucht obligatorisch.
Es ist Ihr Recht, über diese Informationen zu verfügen. Ein sachgerecht ausgefülltes Etikett unterstützt den Verbraucher dabei, bewusste und verantwortliche Entscheidungen zu treffen.
Der Schutz des Meeres beginnt hier.
Im Fischgeschäft gilt es, das Etikett genau zu lesen
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Obligatorische Angaben
Auf dem Etikett eines jeden verkauften Produkts ist sowohl die Handelsbezeichnung als auch der wissenschaftliche Name der Art zu nennen.
Für den verantwortungsbewussten Konsum
Hinter jedem wissenschaftlichen Namen steht eine einzige Fischart mit ihren Merkmalen hinsichtlich des Mindestmaßes für den Handel, der Schonzeit, der Fangsaison und der spezifischen Bedrohung.
Die Bestände zahlreicher in Verkauf befindlicher Arten gehen beständig zurück. Wenn Sie zu ihrem Überleben beitragen wollen, beachten Sie beim Kauf von Fisch die Fangsaison, das Mindestmaß und die Schonzeit. Um den Gegenstand Ihres Einkaufs genauer kennenzulernen und zu respektieren, vertiefen Sie Ihre Kenntnisse der Fischarten, um eine bewusste Wahl treffen zu können.
Sie werden entdecken, dass es viele reichlich vertretene, zu Unrecht in Vergessenheit geratene Arten gibt, die geschmacklich ausgezeichnet und reich an Nährwerten sind.
Obligatorische Angabe
Bei Fischen, die in den Gewässern europäischer Länder gefangen worden sind, müssen auf dem Etikett die Bezeichnung des Unterfanggebiets oder der Division sowie der genauere Ort des Fangs angegeben werden (z.B.: Ionisches Meer - Golf von Tarent).
Für die restliche Welt genügt eine Grobangabe des Fanggebiets (z.B.: Östlicher Indischer Ozean)
Für den verantwortungsbewussten Konsum
Wählen Sie Fisch aus Fang- oder Zuchtgebieten in Ihrer Nähe: er ist bestimmt frischer, da er nicht tausende von Kilometern zurücklegen musste, bevor Sie bei Ihnen auf den Tisch kommt!
Obligatorische Angabe
Auf dem Etikett muss angegeben werden, ob das Produkt aufgetaut worden ist, mit Ausnahme der Fälle, in denen das Einfrieren ein notwendiger Teil des Produktionsprozesses ist oder aus Gründen der Lebensmittelsicherheit erfolgt.
Obligatorische Angabe
Für im Meer gefangene Fisch muss auf dem Etikett die Bezeichnung des verwendeten Fanggeräts angegeben sein: „Wadennetze“, „Schleppnetze“, „Kiemennetze und vergleichbare Netze“, „Umschließungs- und Hebenetze“, „Haken und Langleinen“, „Dredgen“, „Reusen und Fallen“.
Für den verantwortungsbewussten Konsum
Dem Händler steht es frei, auf dem Etikett das tatsächlich für den Fang des Fisches verwendete Fanggerät (das zu einer der angegebenen Kategorien gehört) im Detail anzugeben.
Stellt ein Fischgeschäft solche Informationen bereit, spricht das für sein Verantwortungsbewusstsein und sein Engagement für die Transparenz, um dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, sich für Produkte zu entscheiden, die mit nachhaltigen und weniger invasiven Methoden gefangen worden sind.
Entscheiden Sie sich beim Kauf für die typischen Fanggeräte der Kleinfischerei: „Stellnetze (Kiemennetze)", „umschließende Kiemennetze", „Verwickelnetze", "Kombinierte Kiemen-/ Verwickelnetze", „Reusen und Fallen", „Mehrkammer- und Bügelreusen", „Handleinen und Angelleinen (mechanisiert)", „Schleppangeln", „Harpunen“.
Diese sind selektiver im Fang und verträglicher für Umwelt und Ökosysteme.
Vertiefen Sie Ihre Kenntnisse zu diesen Geräten und treffen Sie verantwortliche Entscheidungen
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